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Patientenbeauftragter Zöller: Betroffene sollen für PID bezahlen

Archivmeldung vom 18.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium. Bild: Minami Himemiya / de.wikipedia.org
Embryonen im 2- und 4-Zellen-Stadium. Bild: Minami Himemiya / de.wikipedia.org

Nach der begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) hält der Patientenbeauftragte der Regierung, Wolfgang Zöller (CSU), ein modifiziertes Embryonenschutzgesetz für unausweichlich. "Wir kommen um eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes nicht herum", sagte Zöller im Interview mit den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe.

Nach dem Gesetz ist nur die Erzeugung von maximal drei Embryonen pro Zyklus erlaubt. "Die PID-Befürworter müssen sich hier entscheiden. Würde man bei der Präimplantationsdiagnostik die Dreierregel anwenden, könnte man die PID vergessen", sagte Zöller. "Die Erfolgsaussichten wären minimal." Zöller forderte zudem eine breitere Besetzung der zu schaffenden Ethikkommission, die über die PID im Einzelfall entscheiden soll: "Neben Ärzten, Philosophen und Pflegepersonal müssen Leute zum Beispiel von der Lebenshilfe oder dem Behindertenrat dazugehören. Sie vertreten Menschen mit Behinderungen, die nach dem PID-Gesetz eigentlich gar nicht mehr auf der Welt wären", sagte Zöller, der massive Kritik an der PID-Zulassung übte. "Die größte Gefahr besteht darin, dass die PID künftig zum Standard bei der künstlichen Befruchtung gehört." Aus Zöllers Sicht wird die Verordnung, die das Gesundheitsministerium nun zur Regelung der PID erarbeiten muss, zum zahnlosen Tiger: "Ja, das ist leider so. Um klare Vorgaben machen zu können, hätten wir gesetzlich regeln müssen, was lebenswert ist und was nicht." Zöller sprach sich gegen eine PID-Finanzierung durch Bund und Länder aus, wie es das Gesetz erwägt: "Warum soll die Allgemeinheit dafür bezahlen, dass jemand seinen Wunsch nach einem vermeintlich gesunden Kind erfüllt bekommt? Nein, die Betroffenen werden zumindest einen Teil bezahlen müssen."

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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