Saarland will BGH über Blitzer-Strafen entscheiden lassen
Das Saarländische Oberlandesgericht hat dem Bundesgerichtshof (BGH) die Frage vorgelegt, ob Geschwindigkeitsmessungen unverwertbar sind, wenn die bei der Messung erzeugten und verarbeiteten Daten nicht gespeichert werden. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit.
Nur im Saarland unterliegen die Ergebnisse der gängigen
Geschwindigkeitsmesssysteme derzeit regelmäßig einem
Beweisverwertungsverbot, weil der Verfassungsgerichtshof des Landes 2019
geurteilt hatte, dass die Rohmessdaten gespeichert werden müssen. Das
mache aber keines der derzeit in der Bundesrepublik amtlich zugelassenen
Geräte, so das saarländische Gericht. Betroffene seien daher nicht in
der Lage, die amtlichen Messergebnisse nachträglich zu überprüfen.
Um
diese Rechtsungleichheit zu beseitigen, hat der Bußgeldsenat in einem
Verfahren, in dem sich ein Betroffener gegen seine Verurteilung wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung wehrt, diese Frage an den
Bundesgerichtshof weitergeleitet. Die Entscheidung könnte weitreichende
Auswirkungen auf die Rechtsprechung in Deutschland haben, so das
Oberlandesgericht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur