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NRW: Gericht verbietet Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger

Archivmeldung vom 10.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Hartz-IV-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen ab sofort keine Sportwetten mehr abschließen. Das Landgericht Köln hat eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen Westlotto, den Betreiber des staatlichen Sportwettenanbieters Oddset, verhängt,berichtet "Welt Online".

Dem Beschluss der Kölner Richter folgend drohe Westlotto ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, sollte eine Annahmestelle einen Sportwetten-Schein von einem Hartz-IV-Empfänger annehmen. In der Begründung heiße es, dass die Lottoläden keine Geschäfte mit Personen mehr tätigen dürfen, von denen bekannt ist, "dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger". Kläger ist ein privater Sportwettenanbieter. Hintergrund ist der erbitterte Streit zwischen Bundesländern und privaten Sportwettenanbietern. 2008 trat in Deutschland ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der ein Monopol der Länder auf Lotto und Sportwetten etablierte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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