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Einstweilige Verfügung gegen European Primes AG /Nördlingen

Archivmeldung vom 05.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit Wirkung vom 29.9.2006 erlässt das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, unter dem Aktenzeichen 84 O 10/06, gegen den Einsatz, der von European Primes betrieben Onlineanwendung, EP-B-Online bzw. Rüruprechner.

Das Landgericht Köln teilt die Auffassung der Antragstellerin ClickOne GmbH, dass, die durch die EP-B-Online bzw. Rüruprechner erzeugten Angebote, Nachahmungen des C1-Vorsorgerechners der Firma ClickOne GmbH aus Grünwald darstellen und die von der European Primes erlangten Kenntnisse, zur Herstellung des EP-B-Online bzw. Rüruprechners, auf unredliche Weise bzw. wettbewerbswidrig beschafft wurden.

European Primes AG hat im Rahmen von einer Kooperation mit der Firma ClickOne GmbH alle erforderlichen Kenntnisse vom C1-Vorsorgerechner erlangt, diese vertragswidrig zur Herstellung einer Kopie vom C1-Vorsorgerechner verwendet und auf ihrer Onlineplattform allen Maklern der European Primes AG kostenlos zugänglich gemacht.

Der C1-Vorsorgerechner ist ein Berechnungsprogramm zur Erstellung von Darstellungen, wie sich die neue Steuersituation des Alterseinkünftegesetzes bei diversen Berufsgruppen auswirkt und welche Möglichkeiten sich durch eine Investition in eine Basisrente bzw. Rüruprente bieten. Bekannt wurde der Rechner auch unter dem Vertriebskonzept „die voll steuerfinanzierte Rente“. Der entscheidende Mehrwert wird durch die einzigartige Angebotserstellung geboten, die selbst einem „Steuerlaien“ die neue Steuersituation einfach und verständlich aufzeigt. Weitere Informationen zum C1-Vorsorgerechner sind unter www.clickone.de erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung press2day

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