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Über 10.000 Gerichtsverfahren wegen Corona-Vorschriften

Archivmeldung vom 13.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Coronakrise hat zu einer Klagewelle vor deutschen Gerichten geführt. Laut einer Umfrage des Deutschen Richterbundes haben die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte in mehr als 10.000 Verfahren die Corona-Anordnungen von Bund, Ländern und Gemeinden überprüft. Das berichtet der "Spiegel".

Dazu gehörten Klagen von Bürgern gegen Kontaktverbote und geschlossene Schulen, Testpflichten und Quarantäneauflagen. Auch die Besitzer von Kinos und Restaurants, Hotels und Konzertveranstalter, Fitnessstudios und Spielhallen wehrten sich gegen die Corona-Bestimmungen. Rechtsexperten warnen davor, dass sich wegen coronabedingter Terminverschiebungen ein Berg von Verfahren bei den Gerichten auftürme. "Der Rechtsstaat ist an manchen Stellen gefährdet", sagte der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knipsel.

"Die Pandemie zeigt schonungslos die Defizite auf, die wir in der Justiz ohnehin schon hatten." Viele Termine würden ausgesetzt, nur die dringenden Fälle bearbeitet, sagt Knispel. Nach dem Ende der Coronakrise "wird eine Welle von nicht bearbeiteten Verfahren über uns hereinschwappen." Wenn es kein zusätzliches Personal gebe, drohe eine kritische Lage. "Das ist ein zwingendes Szenario: In manchen Bereichen kann die Justiz dann die anliegenden Vorgänge nicht mehr in der gebotenen Qualität bearbeiten." Durch die Pandemie habe sich alles um vier bis sechs Monate nach hinten verschoben, sagte auch Marcus Werner, Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein. Der Geschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, spricht von einem "erheblichen Verfahrensrückstau, den die Justiz nach einer Rückkehr in den Normalbetrieb sicher nicht innerhalb weniger Wochen aufholen kann".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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