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Landgericht Berlin hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 19.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Das Landgericht Berlin hält die sogenannte Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor, erklärte das Gericht am Dienstag.

Das widerspreche Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem der Gesetzgeber "wesentlich Gleiches gleich zu behandeln" habe. "Soweit der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien." Dies habe der Gesetzgeber bei der Mietpreisbremse nicht beachtet und in verfassungswidriger Weise in das Recht der Mietvertragsparteien, im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit den Mietpreis zu regeln, eingegriffen.

Hintergrund war die Klage einer Mieterin, die einen Teil der gezahlten Miete zurückerhalten wollte, da diese ihrer Ansicht nach überhöht war. Die Mietpreisbremse soll zu einer Dämpfung des Mietanstiegs bei Neuvermietungen führen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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