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Aachener Weihibschof Bündgens legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Archivmeldung vom 06.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wappen von Weihbischof Johannes Bündgens
Wappen von Weihbischof Johannes Bündgens

Foto: I, SajoR
Lizenz: CC BY-SA 2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens hat nach Informationen der Kölnischen Rundschau über seinen Verteidiger Einspruch gegen den Strafbefehlt eingelegt, den das Amtsgericht Kerpen im Juli gegen ihn verhängt hatte. Der Einspruch sei an diesem Freitag eingegangen, teilte das Gericht der Zeitung mit.

Zugleich habe der Verteidiger mitgeteilt, dass sein Mandant sich bis September entscheiden wolle, ob der Einspruch wieder zurückgezogen wird. Der Strafbefehl war wegen Veruntreuung von 128.000 Euro ergangen. Bündgens erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und soll eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen.

Das Amtsgericht Kerpen hatte den Strafbefehl nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft Köln erlassen, nachdem Bündgens wegen ärztlich attestierter Verhandlungsunfähigeit nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Erhält Bündgens seinen Einspruch aufrecht, dann kommt es erneut zu einer Hauptverhandlung. Beim letzten Termin hatte der Richter angekündigt, Bündgens gegebenenfalls durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen untersuchen zu lassen.

Quelle: Kölnische Rundschau (ots)

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