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Beate Z. bleibt nach BGH-Beschluss in Haft

Archivmeldung vom 01.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fahndungsplakat zu den Ermittlungen gegen die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund. Bild: Deutsches Bundeskriminalamt
Fahndungsplakat zu den Ermittlungen gegen die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund. Bild: Deutsches Bundeskriminalamt

Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, die mutmaßliche Terroristin Beate Z. weiter in Untersuchungshaft zu belassen. "Nach den Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ohne den Vollzug der Untersuchungshaft die alsbaldige Ahndung und Aufklärung der Taten gefährdet wäre", heißt es in dem Beschluss, der damit die Haftbeschwerde der 37-Jährigen verwarf.

Z. sei dringend verdächtig, mit den inzwischen toten Neonazis Uwe B. und Uwe M. die rechtsterroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund gegründet zu haben, hieß es von dem Gericht. Sie soll "bis zum Tod von Uwe B. und Uwe M. der Gruppierung angehört" und innerhalb dieser eine "gleichberechtigte Stellung" innegehabt haben. Dafür sprächen eine Reihe von Indizien. Zudem werde Z. verdächtigt, den Brand in der Zwickauer Wohnung gesetzt zu haben, um wichtige Beweise zu vernichten. Das rechtsextreme Trio wird für bundesweit zehn Morde verantwortlich gemacht. Indessen setzt nun auch Sachsen nach dem Bundestag und dem Thüringer Landtag einen Untersuchungsausschuss zu der Neonazi-Zelle ein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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