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CBD-Verkaufsverbot: Hempro International reicht Klage gegen die Stadt Düsseldorf ein

Archivmeldung vom 31.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Düsseldorfer Unternehmen Hempro Int. verklagt die Stadt Düsseldorf. Grund ist eine Allgemeinverfügung vom 11. Juli 2020, die das Inverkehrbringen von Cannabidiol (CBD)-haltigen Lebensmitteln komplett verbietet. Aus Sicht der Klägerin hat die Landeshauptstadt eine rechtliche Bewertung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) damit eindeutig falsch interpretiert.

"Mit diesem Verkaufsverbot vernichtet die Stadt Düsseldorf Arbeitsplätze und schafft Unsicherheit bei Verbraucher" so Daniel Kruse, CEO von Hempro Int. und Präsident des Europäischen Fachverbandes für Industriehanf (EIHA). "Als hätten wir in und nach der aktuellen Corona-Krise nichts Wichtigeres zu tun, als innovative und ökologische Wirtschaftsbeteiligte auszubremsen." Hempro Int. gehört als europaweit führendes Unternehmen zu einer deutschen Unternehmensgruppe für den Anbau von Industriehanf sowie die Produktion und den Vertrieb von Hanfprodukten. 2019 erwirtschaftete die Gruppe einen Umsatz von 17 Millionen Euro und beschäftigte 53 Mitarbeiter.

Das LANUV untersagt mit einem Schreiben vom 09. April 2020 lediglich den Vertrieb von Produkten, die Cannabidiol (als "CBD-Isolate" oder "mit CBD angereicherte Hanfextrakte") enthalten, nicht aber traditionell hergestellte Naturextrakte aus Teilen der Hanfpflanze. Das ist ein feiner, aber für die Nutzhanfindustrie entscheidender Unterschied, der jetzt dazu führt, dass nicht nur in Düsseldorf Unternehmen vor dem "Aus" stehen. Die Stadt Düsseldorf stellt sich mit ihrem Verkaufsverbot für CBD-haltige Lebensmittel sogar über die Einschätzung der Deutschen Bundesregierung.

Zur Erklärung: CBD-Produkte, die ausschließlich das natürliche Spektrum der Inhaltssubstanzen der Industriehanfpflanze widerspiegeln, enthalten gar keine CBD-Isolate oder mit CBD angereicherte Hanfextrakte. Aus diesem Grund fallen diese Produkte auch nicht unter das Verkaufsverbot. Dennoch hat die Stadt Düsseldorf den Verkauf verboten.

"Mir blieb am Ende leider nichts anderes übrig, als die Klage gegen meine Heimatstadt einzureichen", bedauert Kruse seine Entscheidung. "Gesprächsangebote hat unser Oberbürgermeister Thomas Geisel geflissentlich abgelehnt." Hempro Int. hat mehrfach das Gespräch mit der Verwaltungsspitze und dem zuständigen Amt für Umwelt und Verbraucherschutz gesucht - ohne Erfolg. "Wir haben uns parallel direkt an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW und das LANUV gewandt. Hier haben wir eine Antwort erhalten und freuen uns auf den Dialog mit Frau Ministerin Heinen-Esser", bleibt Kruse optimistisch.

Im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 13. September 2020 hat Hempro Int. darüber hinaus mehrere Kandidaten für das Amt der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters von Düsseldorf über die Klage gegen das CBD-Verkaufsverbot und die mangelnde Dialogbereitschaft der Verwaltung informiert.

Quelle: Hempro International GmbH & Co. KG (ots)

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