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Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 um 6,5 % gestiegen

Archivmeldung vom 19.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Jahr 2020 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 14,4 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. In den Ergebnissen nicht enthalten sind die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, da diese zum 1. Januar 2020 in das SGB IX überführt wurden.

Mehr als die Hälfte der insgesamt 14,4 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2020 machte die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 7,6 Milliarden Euro, das waren 10,1 % mehr als im Vorjahr. Der größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich war mit +14,0 % auf 4,3 Milliarden Euro bei der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt sanken dagegen um 21,6 % auf 1,2 Milliarden Euro. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 1,3 Milliarden Euro (-0,8 %).

Die bis Ende 2019 im Sechsten Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden damit ab dem Berichtsjahr 2020 in einer eigenen Statistik erfasst: Danach wurden im Jahr 2020 für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 20,8 Milliarden Euro ausgegeben. Das war eine Steigerung um 7,8 % gegenüber den Nettoausgaben für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel SGB XII im Jahr 2019.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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