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Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Archivmeldung vom 26.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Foto: High Contrast
Lizenz: CC BY 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am 18. September 2019 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche Speditions-, Transport - und damit verbundenes Logistikgewerbe.

Bereits in den frühen Morgenstunden waren insgesamt 3.030 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Einsatz und befragten dabei 10.270 sowohl in -, als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe aufzudecken. Insbesondere wurde die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft.

Der Zoll wurde durch 302 Beschäftigte der Landesfinanzbehörden, der Ordnungsämter und der Polizei unterstützt. Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 936 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft. Die Feststellungen führten zu 63 Strafverfahren, die überwiegend wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern eingeleitet wurden. Ferner wurden 57 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die hauptsächlich Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und das Nichtmitführen von Ausweispapieren betrafen.

In 1.345 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Dies betrifft insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen und die Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung. Die im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer fallen unter die Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell 9,19 Euro. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die von ihren im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de. Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen Behörden.

Quelle: Generalzolldirektion (ots)

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