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Neue Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Bremer Syrien-Rückkehrer

Archivmeldung vom 30.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat offenbar am Mittwoch ein neues Ermittlungsverfahren gegen einen Dschihadisten aus Bremen eingeleitet. Das berichtet die "Welt". Der Islamist war im Juli vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg bereits wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Jetzt gibt es der Zeitung zufolge neue Vorwürfe: "Wir ermitteln seit heute wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, wegen Mordes und der Begehung von Kriegsverbrechen", bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Nachfrage der "Welt". Hintergrund für die neuen Ermittlungen ist demnach eine Videoaufnahme aus Syrien, über die das ZDF und die "Washington Post" im Oktober berichtet hatten.

Darin zu sehen sei der Beschuldigte, der mit anderen IS-Dschihadisten offenbar an der Erschießung von Geiseln beteiligt sei. Die Aufnahmen waren bislang nicht öffentlich. Es handelt sich augenscheinlich um Rohmaterial, das IS-Terroristen gefilmt hatten, schreibt die Zeitung weiter. Im Gerichtsprozess und in TV-Interviews hatte sich der Mann mehrfach von der Terrormiliz IS und deren Gräueltaten distanziert.

Er bestritt, jemals an Mord oder Folter beteiligt gewesen zu sein - oder für den IS gekämpft zu haben. Die Bundesanwaltschaft sieht in dem neuen Videomaterial nun allerdings Hinweise darauf, dass er womöglich auch selbst an Mord und Kriegsverbrechen beteiligt war.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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