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Middelhoff will Haft entgehen

Archivmeldung vom 12.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Middelhoff (2007)
Thomas Middelhoff (2007)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der wegen Untreue und Steuerhinterziehung rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilte frühere Top-Manager Thomas Middelhoff hat die Ladung zum Haftantritt erhalten. Der 62-Jährige versucht aber, den Gang ins Gefängnis abzuwenden und hat Einwendungen gegen die Anordnung erhoben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Bochum dem in Bielefeld erscheinenden WESTFALEN-BLATT. Die Behörde werde die Einwendungen prüfen und dann darüber entscheiden, sagte Oberstaatsanwältin Cornelia Kötter.

Middelhoff will wegen seiner Erkrankung offenbar Haftverschonung erreichen. Der frühere Chef des inzwischen insolventen Arcandor-Konzerns leidet nach Angaben seiner Anwälte unter der seltenen Autoimmunkrankheit Chilblain Lupus, bei der schmerzhafte, frostbeulenartige Schwellungen auftreten. Diese soll er sich während der fünfmonatigen Untersuchungshaft im direkten Anschluss an die Verurteilung im November 2014 zugezogen haben. Anwalt Winfried Holtermüller sagte zuletzt, er halte seinen Mandanten »für nicht haftfähig«. Er gehe davon aus, dass Sachverständige über die Haftfähigkeit entscheiden müssen.

Die wegen Fluchtgefahr angeordnete Untersuchungshaft war im April 2015 gegen eine Kaution von 895.000 Euro und Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf vor sieben Wochen Middelhoffs Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen als unbegründet. Damit ist die Gefängnisstrafe rechtskräftig.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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