Inflationsrate im Dezember 2024 voraussichtlich +2,6%
Die Inflationsrate in Deutschland wird im Dezember 2024 voraussichtlich +2,6 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise gegenüber November 2024 um 0,4 %.
Im Jahresdurchschnitt 2024 wird die Inflationsrate voraussichtlich bei +2,2 % liegen. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im Dezember 2024 voraussichtlich +3,1 %.
Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:
Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.
Methodische Hinweise:
In Vorbereitung auf das zukünftige Basisjahr 2025 erfolgt die Erhebung der Verbraucherpreise ab Dezember 2024 turnusgemäß nach einem neuen Erhebungskatalog, um neue Klassifikationen der Waren und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Die klassifikationsbedingten Änderungen der Güterstruktur haben Auswirkungen auf die Ergebnisse der Verbraucherpreisstatistik: Die zeitliche Vergleichbarkeit ist dadurch vor allem im Umstellungsmonat Dezember 2024 beim Vergleich zum Vormonat eingeschränkt. Auf das Gesamtergebnis hat die Umstellung des Erhebungskatalogs aber voraussichtlich nur geringe Auswirkungen. In der Pressemitteilung zum endgültigen Ergebnis der Verbraucherpreisstatistik für Dezember 2024 am 16. Januar 2025 werden die Auswirkungen genauer erläutert.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird im Euroraum zu Zwecken der Geldpolitik verwendet. Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der HVPI unterscheiden sich zudem im Erfassungsbereich, in der Methodik und der Gewichtung. Diese Unterschiede erklären die Abweichungen zwischen VPI und HVPI für Deutschland. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Hierzu sind Erläuterungen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes und ein Methodenpapier verfügbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)