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Illegale Autorennen: Ex-GBA hält Einstufung als Mord für möglich

Archivmeldung vom 19.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags und ehemalige Generalbundesanwalt Kay Nehm hält auch nach dem jüngsten "Raserurteil" des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Verurteilung wegen Mordes weiter für möglich. Der BGH habe dem Landgericht Berlin, das zwei Raser wegen Mordes verurteilt hatte, "gleich mehrere handwerklich grobe Fehler vorgehalten", sagt Nehm in der aktuellen Ausgabe des "Spiegel" mit Blick auf die nun vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des BGH.

Die Bundesrichter hätten dabei aber "keine neuen, schärferen Vorgaben gemacht", sondern nur "akribisch aufgelistet, wie man nach der Rechtsprechung hätte vorgehen müssen", erklärt Nehm. In einem neuen Verfahren werde es nun darauf an- kommen, "ob die Angeklagten schon zu Beginn der Wettfahrt erkennen konnten und erkannt haben, dass ein derartiges Wettrennen angesichts des konkreten Verkehrsaufkommens, der extremen Geschwindigkeit und der zahlreichen überfahrenen Kreuzungen nicht erwarten ließ, die Sache werde irgendwie gut ausgehen". Eine Strafe wegen Totschlags oder sogar wegen Mordes bleibe "nach wie vor möglich", so Nehm. Bei dem illegalen Wettrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm 2016 war ein anderer Autofahrer getötet worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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