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Experten schätzen bis zu 700 000 Kinder in Deutschland von Kindervernachlässigung betroffen

Archivmeldung vom 27.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zwischen fünf bis zehn Prozent, das sind aktuell zwischen 350 000 und 700 000, Kinder unter 14 Jahre gelten in Deutschland nach Expertenschätzung inoffiziell als "vernachlässigt".

Nach einer Aufstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages, die der "Leipziger Volkszeitung" vorliegt, "stellt Kindesvernachlässigung die mit Abstand häufigste Gefährdungsform der im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bekannt werdenden Fälle von Kindeswohlgefährdung dar".

Die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages, Miriam Groß (FDP), sowie die Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Paula Honkanen-Schoberth, drängten gegenüber der Zeitung, auch vor dem Hintergrund dieser Zahlen und jüngster Vernachlässigungs- und Verwahrlosungsfälle bei Kindern, auf die rasche Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.

"Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde das allgemeine Bewusstsein für die Rechte von Kindern in Deutschland stärken und angesichts der leider zunehmenden Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung würde verdeutlicht und unterstrichen werden: Deutschland nimmt seine Kinder ernst, wir sind ein kinderfreundliches Land", meinte die Vorsitzende der Kinderschutzkommission. "Zudem würde die Position des Kindes im Konfliktfall gegenüber Staat und Eltern gestärkt - das Kindeswohl hätte bei allen Entscheidungen Vorrang." Unabhängig davon bedürfe es aber auch konkreter Handlungsanweisungen zum Wohl der Kinder. "Durch ein gut ausgebildetes Netzwerk von Kinderärzten, Hebammen, Jugendämtern und aller am Aufwachsen von Kindern Beteiligter muss gewährleistet werden, dass Vernachlässigungen frühstmöglich erkannt werden", sagte die FDP-Politikerin.

Für die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes hätte die rasche Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung eine "zentrale Bedeutung", weil damit auch "die Kinder schon wissen, als zukünftige Eltern von morgen, dass sie entscheidende Rechte haben, wie das auf gewaltfreie Erziehung, auf Beteilung und Förderung". Davon verspreche sie sich eine "schützende Langzeitwirkung" für Kinder und eine notwendige Dauer-Beeinflussung der Politik bei ihren Entscheidungen.

In der für die Linksfraktion des Bundestages erstellten Kurzstudie des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments wird darauf verwiesen, dass sexueller sowie körperlicher und seelischer Missbrauch zwar in der Öffentlichkeit aufmerksamer verfolgt würde, aber derartige Fälle kämen im Vergleich zur Vernachlässigung seltener vor.

Vernachlässigung liege dann vor, wenn die sorgeverantwortlichen Personen bewusst oder unbewusst die notwendige Versorgung und Fürsorge des Kindes andauernd oder wiederholt unterließen. Die Lebenswirklichkeit vernachlässigter Kinder sei von "chronischer Unterernährung, unzulänglicher Bekleidung, fehlender Gesundheitsversorgung, unbehandelten Krankheiten und gesteigerten Unfallgefahren geprägt".

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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