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GTÜ: Neue Kategorie "Gefährlicher Mangel" bei der Hauptuntersuchung

Archivmeldung vom 17.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der gefährliche Mangel ist ein verschärfter erheblicher Mangel ohne direkte Stilllegung des Fahrzeugs Bild: GTU
Der gefährliche Mangel ist ein verschärfter erheblicher Mangel ohne direkte Stilllegung des Fahrzeugs Bild: GTU

Bei der amtlichen Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen wird im Zuge der EU-Harmonisierung zum 20. Mai 2018 eine neue Mangelkategorie eingeführt. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Künftig gibt es neben dem "Geringen Mangel" und dem "Erheblichen Mangel" auch eine Kategorie "Gefährlicher Mangel".

Dieses HU-Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie "Verkehrsunsicher" dar. Konkret bedeutet dies für den Autofahrer, dass er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber er darf dennoch mit seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren.

Als "Gefährlicher Mangel" gilt beispielsweise ein schadhafter Bremszylinder, verschlissene Bremsscheiben, ein undichter Bremsschlauch, ein funktionsunfähiges Reifendruckkontrollsystem und defekte Leuchten oder Streuscheiben am Scheinwerfer.

Bei einem Fahrzeug mit der Einstufung "Gefährlicher Mangel" müssen alle Mängel unverzüglich behoben und das Auto zur Nachuntersuchung in der Prüfstelle oder dem Prüfstützpunkt innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden.

Bei einem Prüfergebnis "Verkehrsunsicher" wird hingegen wie bisher auch die alte Plakette entfernt und das Fahrzeug stillgelegt, erklären die GTÜ-Sicherheitsexperten den Unterschied. Zudem wird die Zulassungsbehörde darüber informiert.

Quelle: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH (ots)

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