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Arbeitsagentur kann Schüler in Bedarfsgemeinschaften zur Beratung vorladen

Archivmeldung vom 17.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur

Erwerbsfähige Schüler ab 15 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften leben, dürfen unter Androhung von Sanktionen von der Arbeitsagentur zur Berufsberatung vorgeladen werden.

Dies ergab eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping (Linke) an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie die "Märkische Oderzeitung" in ihrer Samstagausgabe berichtet. Der Regelsatz des Schülers könne um 10 Prozent gekürzt werden, wenn dieser nicht bei der Berufsberatung erscheine. Das sei im Sozialgesetzbuch II vorgesehen. Die Einladungen der Schüler erfolgten mit Rechtsfolgenbelehrungen, dass zur Berufsberatung eine allgemeine Meldepflicht bestehe, heißt es aus dem Bundesministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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