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Zoll prüft Hotel- und Gaststättengewerbe auf Ostfriesischen Inseln

Archivmeldung vom 20.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Archivbild: Bild: ZOLL
Archivbild: Bild: ZOLL

In den vergangenen zwei Wochen konzentrierten sich Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Oldenburg auf das Hotel- und Gaststättengewerbe. Einsatzorte: Die Ostfriesischen Inseln Juist, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge.

24 Zöllner überprüften dabei 123 Arbeitnehmer und stießen in vier Fällen auf erste Hinweise, die eine Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns vermuten lassen. Neben der Kontrolle der Arbeitnehmer vor Ort, wurden auch Prüfungen der Geschäftsunterlagen von 14 Arbeitgebern eingeleitet.

"Bei den Prüftagen auf den Inseln handelte es sich um eine regionale Schwerpunktprüfung. Unser Ziel ist es, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen," erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg. In den vier Fällen, die erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße offenbarten, schließen sich nun weitere Ermittlungen durch die FKS an.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Hauptzollamt Oldenburg (ots)

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