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Teurer Schulweg für Behinderte: Besucht ein Kind mit Handicap in NRW eine Regelschule, kommen auf Eltern oft hohe Kosten zu.

Archivmeldung vom 28.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Albrecht E. Arnold / pixelio.de
Bild: Albrecht E. Arnold / pixelio.de

Eltern behinderter Kinder müssen in NRW die Fahrtkosten zur Schule zunehmend selbst tragen. "Wir hören von Problemen, insbesondere in ländlicheren Gebieten wie dem Bergischen Land, Ostwestfalen-Lippe oder dem Kreis Mettmann", sagte Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des Behinderten-Vereins "mittendrin", der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Ursache sei, dass die Schulträger in sehr vielen Kommunen nur die Fahrten zu Förderschulen organisierten und bezahlten. Wenn ein Kind mit Handicap aber eine Regelschule besuche, wo es mit anderen Kindern zusammen unterrichtet wird, seien überwiegend die Eltern in der Pflicht. Die Kosten belaufen sich Betroffenen zufolge auf mehrere tausend Euro im Jahr. Immer mehr Eltern wünschen sich aber gerade den Besuch einer Regelschule für ihr behindertes Kind.

Dem NRW-Schulministerium ist das Problem bekannt. Der Schulträger, also meist die Kommune, und nicht die Landesregierung entscheide über Art und Umfang der Beförderung, hieß es dazu. Bei Förderschulen sei es eher möglich, Schülerspezialverkehre wirtschaftlich verträglich einzurichten, da durch die Konzentration von Schülern mit entsprechender Behinderung auf einen Schulort kostengünstigere Sammelbeförderungen angeboten werden könnten. Es gebe aber stets einen Fahrtkostenzuschuss von 13 Cent je Kilometer.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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