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Lehrerarbeitslosigkeit in Sommerferien weiter hoch

Archivmeldung vom 03.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kündigung / Entlassung / Feuern (Symbolbild)
Kündigung / Entlassung / Feuern (Symbolbild)

Bild: Silke Kaiser / pixelio.de

Trotz des Lehrermangels und der Sonderbelastung durch Corona haben sich auch in diesem Jahr 5.800 Lehrer mit befristeten Verträgen in den Sommerferien arbeitslos gemeldet. Die Zahl liegt etwas höher als im Vorjahr, aber niedriger als in den Jahren 2016 bis 2018, wie aus neuen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, über welche das "Handelsblatt" berichtet.

Besonders ausgeprägt ist die Sommerarbeitslosigkeit von Lehrern demnach in Baden-Württemberg, Hamburg und Bayern. Es sei gut und richtig, dass die Bundesländer vom "Hire-and-Fire-Prinzip" der Lehrkräfte schrittweise Abschied nähmen, sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe, der Zeitung.

Angesichts des "dramatischen Lehrkräftemangels" bleibe aber unverständlich, warum gerade die reicheren Länder weiterhin Lehrkräfte befristet einstellen, um zu sparen, obwohl sie dieses Potenzial an Lehrern dringend benötigten, um die Lücken in der Unterrichtsversorgung zu schließen. Mit dieser On-Off-Praxis die Landeshaushalte zu entlasten, sei "eine Zumutung für die Sozialabgaben zahlenden Beschäftigten, den Lehrkräften gegenüber ist sie geradezu unanständig".

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, sagte unterdessen, gerade in der derzeitigen Ausnahmesituation werde jede verfügbare Lehrkraft gebraucht. Deshalb sei die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Anschlussverträge falsch. Berücksichtigen müsse man bei den Arbeitslosmeldungen allerdings, dass bei kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen, also etwa Halbjahresverträgen von Februar bis Juli, kein vollständiger Anspruch auf Weiterbezahlung in den Sommerferien entstehe, weil der entstandene Urlaubsanspruch darunter liege. "Es liegt also nicht in jedem Einzelfall immer am bösen Willen der Behörden, sondern ist teilweise der Rechtslage geschuldet."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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