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Tod in der Zelle: Schlampige Ermittlungsarbeit führte offenbar zur Festsetzung des falschen Häftlings

Archivmeldung vom 04.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Dass der 26-jährige Syrer, der in einer Zelle in der JVA Kleve verbrannte, zu Unrecht in Haft saß, ist offenbar auf schlampige Zusammenarbeit der Polizei Kleve und der Staatsanwaltschaft in Hamburg zurückzuführen.

Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus Ermittlungskreisen erfuhr, firmierte der Flüchtling unter dem Namen Ahmed Ahmed. Ersten Erkenntnissen zufolge, benutzte auch er falsche Legenden. Untersuchungen ergaben, dass sich bei einer Überprüfung seiner Personalien in den Fahndungssystemen durch das gleiche Geburtsdatum und einen ähnlich lautenden Aliasnamen ein Treffer mit einem durch die Staatsanwaltschaft Hamburg gesuchten Dieb aus Mali ergab. Allerdings gab es einen gravierenden Unterschied: Letzterer war laut Haftbefehl in Timbuktu geboren, Ahmed Ahmed aber im syrischen Aleppo. Offenbar forschte die Kripo in Kleve nicht weiter nach, und forderte zum Abgleich kein Bild an, sondern teilte der Hamburger Staatsanwaltschaft mit, dass man den Gesuchten gefunden habe. Eine weitere Überprüfung der Identität unterblieb.

Der gesuchte Dieb aus Mali war 2015 und 2016 wegen schweren und einfachen Diebstahls zu mehr als zehn Monaten Haft verurteilt worden, aber seine Strafe nicht antrat. Daraufhin wurde mittels Vollstreckungshaftbefehl nach ihm gefahndet. Nach der Festnahme von Ahmed Ahmed wähnten sich sowohl die NRW- als auch Hamburger Behörden am Ziel. Die Hanseaten baten darum, der verhaftete Delinquent solle die zehn Monate Haft in Kleve absitzen. Der Irrtum kam nur heraus, weil in Ahmeds Zelle die Matratze Feuer fing und er schwerverletzt geborgen wurde. Vergangenen Samstag starb der 26-jährige Syrer.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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