TÜV NORD Mobilität: Fast die Hälfte fährt auf BF17 ab
Archivmeldung vom 06.08.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittInsgesamt 45,8 Prozent aller Führerscheinneulinge nutzen die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren begleitet im Auto am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Wie TÜV NORD Mobilität mitteilt, ist dieser Prozentsatz von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedlich. Gestiegen ist er aber im Vergleich zum Vorjahr überall.
TÜV NORD Mobilitätsvorstand Klaus Kleinherbers: "Gerade in ländlichen Gebieten ist das Interesse am Begleiteten Fahren ab 17 besonders groß. Wer zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung kommt, wird von Eltern und Freunden intensiv unterstützt. Im Vergleich zu anderen Führerschein-Bewerbern liegt die Zahl der bestandenen Prüfungen beim Begleiteten Fahren um zehn Prozent höher."
Beim 'Begleiteten Fahren ab 17' dürfen Jugendliche früher den Führerschein machen und auch früher Auto fahren. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen sie allerdings nur mit einer Begleitperson am Steuer sitzen. Diese ist in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen und hat bei den Fahrten die Aufgabe, den Jugendlichen an eine sichere Fahrweise heranzuführen. So bekommen die jungen Autofahrer mehr Routine und Sicherheit und vor allen Dingen das, was sie über eine solide Ausbildung in der Fahrschule hinaus im realen Straßenverkehr am meisten brauchen: Erfahrung im wahrsten Sinne des Wortes.
Klaus Kleinherbers: "Junge Autofahrer sind besonders häufig in Unfälle verwickelt. Die wichtigsten Gründe dafür sind überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol. Durch das begleitete Fahren werden Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme im Verkehr gestärkt. Auch deswegen hat sich TÜV NORD sehr dafür eingesetzt, den Modellversuch bundesweit in reguläres Recht zu überführen."
Die jetzt von TÜV NORD veröffentlichten Zahlen zeigen deutlich, dass sich 'der Führerschein mit 17' bei den jungen Menschen zu einem Renner entwickelt hat. Im Norden nutzen 45,8% der Führerscheinaspiranten die Möglichkeiten des BF 17. Im Jahr zuvor waren es noch 43,2 %. In Niedersachsen, wo bereits ab 2004 ein entsprechender Modellversuch lief, sind es sogar 48,4 % mit ebenfalls steigender Tendenz (Vorjahr 46,1 %).
Das 'Begleitete Fahren' ist seit Anfang 2011 bundesweit Teil des Dauerrechts. Die Teilnahme am 'Begleiteten Fahren' ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Das Mindestalter 18 bleibt allerdings der Regelfall.
Als Begleitpersonen kommen übrigens nur Personen in Frage, die mindestens 30 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder 3) sind. Sie dürfen überdies nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Quelle: TÜV Nord Gruppe (ots)