GEMA: Richtigstellung zur Pressemitteilung der Verbände der Konzertwirtschaft
Archivmeldung vom 30.01.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBezug nehmend auf die Pressemeldung der Verbände der Konzertwirtschaft vom 29.01.2009 und die in der Meldung veröffentlichten Tariferhöhungen stellt die GEMA Folgendes richtig:
Die GEMA hält die derzeitige Höhe der Konzerttarife für unangemessen niedrig, da die Urheber an den stetig wachsenden Umsätzen der Konzertwirtschaft bislang nicht angemessen beteiligt wurden. Rechtsprechung und Literatur gehen bei hoher Musikintensität regelmäßig von einer zehnprozentigen Beteiligung des Urhebers an den erzielten Einnahmen aus. Daher hat die GEMA nun eine Anhebung der Vergütungen umgesetzt.
Ab dem 01.02.2009 beträgt die Tariferhöhung im Konzertbereich, bezogen auf die Anzahl der Besucher, durchschnittlich 14%. Allerdings werden die Tarife schrittweise über einen Zeitraum von sechs Jahren, d. h. bis 2014, erhöht. Für die Mitglieder der Verbände der Konzertwirtschaft bedeutete das konkret eine Nettovergütung in Höhe von 8%. Die Erhöhungen werden durch die stufenweise Anhebung in den ersten Jahren bewusst moderat gehalten, damit sich die Konzertveranstalter auf die neuen Tarife einstellen können.
Gemessen an den Umsätzen der Konzertwirtschaft sind die in deren Kalkulationen enthaltenen Vergütungen für die Urheber bislang unverhältnismäßig gering. Ziel der GEMA war es daher, in den bedauerlicherweise gescheiterten Verhandlungen, eine aus ihrer Sicht unbedingt notwendige Tarifanpassung mit den beiden Verbänden zu vereinbaren. Dass die Urheber hierbei auch von den zu den Umsätzen der Konzertveranstalter gehörenden Einnahmen aus Sponsoring und Werbung partizipieren versteht sich von selbst.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Quelle: GEMA