Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Archivmeldung vom 15.12.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Manuel SchmidtBundesverkehrsminister Peter Ramsauer baut bürokratische Hindernisse beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins ab. Das Bundeskabinett hat heute den von Ramsauer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt.
Ramsauer: „Jetzt ist der Weg frei für Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein. Ich bin überzeugt, dass auch Brüssel uns keine Steine in den Weg legen wird. Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten in Deutschland unterstützen unsere Gesellschaft mit ihrem großartigen sozialen Engagement.“
Gemäß den Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag werden mit dieser Änderung des Straßenverkehrsgesetzes weitere Erleichterungen für Ehrenamtliche geschaffen, die kostengünstig und unbürokratisch zu handhaben sind.
Ramsauer: „Wir übertragen nun den Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen. So kann den jeweiligen regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Es können also passgenaue Regelungen getroffen werden. Die betroffenen Organisationen können eine interne Einweisung und - das ist das Entscheidende - auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen durchführen. So wird ein einfaches und kostengünstiges Verfahren geschaffen. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung spätestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten kann.“
Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen zur Verfügung. Grund dieser Entwicklung ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)