Magdeburg: Vater kann seinen deutschen Sohn nicht vor Haft bewahren
Archivmeldung vom 08.08.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm Samstag, den 06.08.2022 wurde eine Streife der Bundespolizei, welche sich wegen einem anderen polizeilichen Sachverhalt im City Carré aufhielt, gegen 17:30 Uhr durch Sicherheitsmitarbeiter angesprochen und um Unterstützung bei einer Durchsetzung eines Platzverweises gebeten.
Als die eingesetzte Streife die Personalien des Mannes im polizeilichen Informationssystem abglich, stellte sich heraus, dass der 31-Jährige per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wird.
Er wurde im April diesen Jahres vom Amtsgericht Oschersleben wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen oder einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Der Verurteilte stellte sich dem Strafantritt nicht und somit erging der Haftbefehl. Dieser wurde ihm eröffnet und er wurde zur Dienststelle gebracht. Der Deutsche versuchte den geforderten Betrag mit Hilfe seines Vaters aufzubringen, jedoch ohne Erfolg. Folglich wurde er in die Justizvollzugsanstalt in Burg verbracht.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg (ots)