Freie Ärzteschaft Nordrhein: Nordrheinische Ärzte positionieren sich gegen Lauterbachs Digitalisierungsstrategie
Archivmeldung vom 22.11.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDeutlichen Gegenwind hinsichtlich der Digitalisierungspläne von Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach gab es auf Initiative der Freien Ärzteschaft e.V. (FÄ) am 18.11.2023 bei der Kammerversammlung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte ÄKNO) mit gleich mehreren Beschlüssen.
"Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) fordert die Bundesärztekammer auf, die positive Zustimmung zu der Opt-Out-Regelung zur elektronischen Patientenakte (ePA) nicht weiter zu verfolgen", lautete der mit deutlicher Mehrheit gefasste Beschluss, mit dem sich die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte klar gegen die Ausgestaltung der geplanten Digitalgesetze positionieren.
Digitalgesetze: Ärzte als künftige Datenlieferanten
Im Beschlusstext dazu heißt es, dass es ein Fehler der Ärzteschaft gewesen sei, der Widerspruchslösung (Opt-out-Verfahren) zur elektronischen Patientenakte ohne konkrete Kenntnis geplanter Gesetzesvorhaben zugestimmt zu haben. Durch die nunmehr bekannt gewordenen konkreten Inhalte der Digitalgesetze von Minister Lauterbach werde die freiberufliche Ärzteschaft zum Datenlieferanten für Krankenkassen und Wirtschaftsunternehmen - unter zunehmender Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht.
Der Beschluss wird daher ergänzt durch die Ablehnung der Gesetzespläne von Minister Lauterbach, wonach den Krankenkassen datenbasierte - aus Sicht der Ärzteschaft gänzlich unsachgemäße - Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten auf die Patienten eingeräumt werden sollen.
Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz hebelt ärztliche Schweigepflicht aus
"Das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) untergräbt das vertrauensvolle Arzt-Patientenverhältnis und höhlt die ärztliche Schweigepflicht aus", kritisiert Wolfgang Bartels, Vorstandsmitglied des Landesverbands Nordrhein der Freien Ärzteschaft (FÄ).
Ein weiterer Beschluss der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte geht in die gleiche Richtung:
"Die Kammerversammlung der ÄKNO fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, der im GNDG vorgesehenen Opt-Out-Regelung nicht zuzustimmen, weil sie die ärztliche Schweigepflicht faktisch aufhebt."
Wolfgang Bartels dazu: "Die Schweigepflicht ist kein Arztprivileg, sondern ein Patientenrecht! In Fachkreisen besteht Einigkeit, dass weder die Anonymisierung noch eine Pseudonymisierung der Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten einen ausreichenden Schutz der persönlichen Daten garantieren. In der e-Akte gespeicherte Daten können in nicht einschätzbarem Ausmaß Einfluss auf das gesamte Leben von Menschen nehmen, wenn sie in falsche Hände gelangen oder anderweitig missbräuchlich verwendet werden!"
In weiteren Beschlüssen wurden verschiedene Protestaktionen niedergelassener Haus- und Fachärzte in Nordrhein sowie anderer Berufsgruppen gegen die Gesundheitspolitik von Herrn Lauterbach begrüßt. Die Beschlusstexte legen dar, dass diese Politik die wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung der Bevölkerung zu zerstören drohe.
Quelle: Freie Ärzteschaft e.V. (ots)