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Nach foodwatch-Kritik: Deutsche Bahn kennzeichnet Zusatzstoffe in Bordrestaurants

Archivmeldung vom 14.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Logo von Die Bahn
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Die Deutsche Bahn erfüllt die Forderung der Verbraucherorganisation foodwatch nach mehr Transparenz im Speisewagen. Das Staatsunternehmen hat heute angekündigt, künftig Zutaten und Zusatzstoffe der Gerichte in der Bordgastronomie in einer Broschüre anzugeben und auf den Tischen auszulegen. "Während die allermeisten Restaurantbetreiber, Caterer und Großküchen ihre Gäste im Unklaren über Zutaten und Zusatzstoffe lassen, macht sich die Deutsche Bahn zum Vorreiter in Sachen Transparenz", erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt.

"Die Bahn setzt unsere Forderung um und geht mit der Kennzeichnung im Speisewagen über die gesetzlichen Pflichten hinaus."

Im Mai 2010 hatte foodwatch die Deutsche Bahn für Produkte kritisiert, die unter dem Namen von Starköchin Sarah Wiener bei der Aktion "TV-Köche tischen auf!" serviert wurden. Zusatzstoffe waren in der Speisekarte nicht gekennzeichnet - in den Menüs drin steckten sie dennoch. Die vermeintliche Spitzengastronomie im Speisewagen war tatsächlich gewöhnliche Industrie-Fertigware. Im Anschluss an diese Veröffentlichung begannen foodwatch und Deutsche Bahn einen Austausch über die Kritik und die aus Verbrauchersicht mangelhafte Kennzeichnung.

"Die Deutsche Bahn hat die Kritik ernst genommen und war zu Änderungen bereit - höchste Zeit, dass diese Transparenz zum Standard in der Gastronomie wird", so Wolfschmidt. foodwatch fordert daher Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, die gesetzlichen Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie den Vorgaben für verpackte Produkte anzupassen:

  • In Gaststätten und Kantinen muss (wie heute bereits in Bäckereien) eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängen oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sein.
  • Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden.

Hintergrund: Bei verpackten Lebensmitteln müssen bereits heute alle Zusatzstoffe - die so genannten E-Nummern - in der Zutatenliste aufgeführt werden. Für die Gastronomie gelten laxere Regeln: Eine Zutatenliste ist nicht vorgeschrieben. Stattdessen muss nach §9 Zusatzstoffzulassungsverordnung nur ein Teil der Zusatzstoffe mit ihren Gruppenbezeichnungen (z.B. Geschmacksverstärker) in der Speisekarte genannt werden. Viele E-Stoffe sind überhaupt nicht deklarierungspflichtig.

Das nutzt die Lebensmittelindustrie aus: Hersteller von Fertigkost für Kantinen und Großküchen entwickeln eigens Produkte, die nur solche Zusatzstoffe enthalten, die nicht in der Speisekarte aufgeführt werden müssen. "Angesichts der laschen Regeln können Wirte ihren Gästen Zusatzstoff-Cocktails und aufgewärmte Convenience-Fertigware ohne jeden Hinweis unterjubeln", erklärte Wolfschmidt.

Quelle: foodwatch e.V.
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