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Magazin: Zweifel am rheinland-pfälzischen Wahlgesetz

Archivmeldung vom 11.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Ein neuer Passus im rheinland-pfälzischen Wahlgesetz, mit dem der Frauenanteil in Kommunalparlamenten erhöht werden soll, ist offenbar verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommen der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund sowie die Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Konstanz, Sophie-Charlotte Lenski, berichtet der "Spiegel".

Der Gesetzespassus verletze sowohl das Recht der Wähler auf eine freie Wahlentscheidung als auch die Rechte der Parteien und ihrer Kandidaten, sagte Lenski dem Nachrichten-Magazin "Der Spiegel". Die rot-grüne Mehrheit im rheinland-pfälzischen Landtag hatte die Änderung des Wahlgesetzes im April dieses Jahres beschlossen. Danach müssen alle Stimmzettel bei der nächsten Kommunalwahl im Mai 2014 den Hinweis tragen, dass Männer und Frauen laut Grundgesetz gleichberechtigt sind.

Außerdem müssen auf den Wahlzetteln genaue Informationen über den Frauenanteil in den jeweiligen Parlamenten und auf den vorderen Plätzen der Bewerberlisten abgedruckt werden. Damit sei "die Grenze des Zulässigen klar überschritten", so die Verfassungsexpertin Lenski.

Der Direktor des rheinland- pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes, Winfried Manns, bezeichnete die Pflichthinweise als "amtliche Wählerbeeinflussung". Dies sei verfassungswidrig. Sollten die Stimmzettel tatsächlich so ausgegeben werden, könnten unterlegene Parteien mit niedrigem Frauenanteil die Gültigkeit der Wahl anfechten, befürchten die Kritiker.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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