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Weitere Festnahme wegen des Brandanschlag in Saarlouis im Jahr 1991

Archivmeldung vom 06.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Impfkritik.de / methaphum - adobestock
Bild: Impfkritik.de / methaphum - adobestock

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag aufgrund eines Haftbefehls vom 1. Juni den deutschen Staatsangehörigen Peter St. festnehmen lassen. Das teilte die Behörde am Vormittag mit.

Gegen den Beschuldigten bestehe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord "zum Nachteil von 20 Menschen". Ihm wird zur Last gelegt, zur Tatzeit eine Führungsfigur der saarländischen Neonazi-Szene gewesen zu sein und den Hauptbeschuldigten des Brandanschlages, Peter S., maßgeblich "beeinflusst und bestärkt" zu haben.

Dieser zündete nach dem Gespräch mit Peter St. in den frühen Morgenstunden des 19. Septembers 1991 ein Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis an. Dabei starb ein 27-jähriger Ghanaer, zwei weitere Menschen trugen Verletzungen davon. Der festgenommene Beschuldigte Peter St. soll im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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