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Generalbundesanwalt: Anklage wegen Vorbereitung einer Gewalttat mit Biowaffe

Archivmeldung vom 07.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H. und die deutsche Staatsangehörige Yasmin H erhoben.

Die Angeschuldigten seien hinreichend verdächtig, vorsätzlich eine biologische Waffe hergestellt und dadurch eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag zur Begründung mit. "Darüber hinaus werden Sief Allah H. zwei weitere Fälle der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Bei diesen beiden Fällen soll ihn Yasmin H. unterstützt haben. Überdies ist Sief Allah H. wegen versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland" angeklagt, so der Generalbundesanwalt weiter. In der Anklageschrift heißt es: "Sief Allah H. und Yasmin H. identifizieren sich seit längerer Zeit mit den Zielen und Wertvorstellungen der ausländischen terroristischen Vereinigung `Islamischer Staat (IS)`. Vor diesem Hintergrund fassten sie im Herbst 2017 den Entschluss, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben und hierzu inmitten einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zu zünden. Dadurch wollten sie eine möglichst große Anzahl von Personen töten und verletzen".

Zudem hätten sich die Angeschuldigten entschlossen, bei ihrem Anschlagsvorhaben auch den Giftstoff Rizin einzusetzen. "Sie verschafften sich die Kenntnisse zur Herstellung dieser biologischen Waffe und zu deren Wirkung. Die zur Herstellung von Rizin benötigten Rizinussamen, insgesamt ungefähr 3.300 Stück, bezogen sie über den Online-Handel. In der Folgezeit gelang es den Angeschuldigten Rizin herzustellen. Die Produktion einer größeren Menge Rizin und der Bau einer Sprengvorrichtung war ihnen nur aufgrund der Festnahme von Sief Allah H. nicht mehr möglich", teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Bereits im August und im September 2017 sei Sief Allah H. in die Türkei gereist, um sich in Syrien dem IS als Kämpfer anzuschließen.

"Yasmin H. unterstützte ihn dabei, indem sie die Flüge und Unterkünfte für seinen Aufenthalt in der Türkei buchte und ihm Geld zukommen ließ. Seine Weiterreise von der Türkei nach Syrien scheiterte in beiden Fällen. Jeweils im Anschluss kehrte Sief Allah H. nach Deutschland zurück. Im Frühjahr 2018 veröffentlichte Sief Allah H. über das Internet und über einen Messenger-Dienst Propagandatexte des `IS` sowie mehrere Nachrichten über Anschläge und Selbstmordattentate", so der Generalbundesanwalt. Sief Allah H. sei am 13. Juni 2018 festgenommen worden und befinde sich seither in Untersuchungshaft. "Am 1. August 2018 wurde der Haftbefehl um den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erweitert", heißt es weiter. "Yasmin H. wurde am 24. Juli 2018 festgenommen und befindet sich seit diesem Tag in Untersuchungshaft", so die Bundesanwaltschaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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