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Antidiskriminierungsbeauftragte kritisiert Genderverbote

Archivmeldung vom 10.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Ferda Ataman (2022)
Ferda Ataman (2022)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kritisiert staatliche Einschränkungen gendergerechter Sprache in einigen Bundesländern. Diese seien "verfassungsrechtlich problematisch und dienen einem Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten", sagte Ataman dem "Spiegel".

Laut einem neuen Positionspapier befürchtet die Antidiskriminierungsstelle, "dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen". Das Grundgesetz verpflichte staatliche Stellen dazu, ihre hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse diskriminierungsfrei auszuüben. Ataman reagiert damit auf Vorgaben in einigen Ländern, wonach staatliche Einrichtungen keine Sonderzeichen wie Gendersterne oder den Unterstrich mehr verwenden sollen - zumeist unter Verweis auf eine Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung. So müssen etwa bayerische Lehrkräfte seit dem 1. April im Schriftverkehr auf die Sonderzeichen verzichten, im Einzelfall drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. In Hessen gilt Gendern mit Sonderzeichen seit Kurzem als Fehler in Abschlussprüfungen an Schulen und führt zu schlechterer Benotung. "Auch die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte dürfte unzulässig eingeschränkt werden", so bewertet Atamans Stelle die Maßnahmen. Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, sei "ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert", sagte Ataman. Der Staat solle Respekt und Toleranz fördern und habe nicht das Recht, sich in das Persönlichkeitsrecht der Bürger einzumischen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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