Strafanzeige wegen möglicher Falschaussage von Polizeibeamten im Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags
Archivmeldung vom 13.12.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttBei der gestrigen Zeugenvernehmung im Bundestagsuntersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19.12.2016 machten die Polizeibeamten M. und K. einander deutlich widersprechende Aussagen.
Die beiden Beamten wurden als Zeugen vernommen. Da nicht geklärt wurde, wer die Wahrheit gesagt hat, stellte heute Andreas Schulz, Anwalt der Hinterbliebenen, bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage. In der Ausschusssitzung am 14.11.2019 hatte Kriminalhauptkommissar M., leitender Beamter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, behauptet, dass der Beamte K. des Bundeskriminalamtes ihm gegenüber im Februar 2016 geäußert hätte, es gäbe eine Anweisung führender Vertreter des BMI bzw. BKA, eine Vertrauensperson im Fall Amri "mundtot" zu machen. Dies sei im Rahmen eines 4-Augen-Gesprächs gesagt worden.
In einer dienstlichen Erklärung hat der betreffende BKA-Beamte Philipp K. diesen Vorwurf unverzüglich zurückgewiesen. In der gestrigen Vernehmung im Bundestagsuntersuchungsausschuss blieben beide Zeugen bei ihrer Darstellung des Inhalts des Gesprächs. Der Anwalt eines Opfers des Anschlags vom Breitscheidplatz hat heute aufgrund der widersprüchlichen Aussagen Strafanzeige wegen des Anfangsverdachtes einer möglichen Falschaussage bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Wörtlich heißt es zur Begründung: "Im Kernbereich der gestrigen Aussagen - die unter Wahrheitspflicht von beiden ... erfolgten - sind eklatante Widersprüche feststellbar, welche Grund zu der Annahme geben, dass einer der Zeugen nicht wahrheitsgemäß ausgesagt hat."
Für Zeugen des Untersuchungsausschusses gilt, dass sie dazu verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen. Sie werden vorab belehrt, dass uneidliche Falschaussagen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden können. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte gegenüber rbb24 Recherche, dies sei ein absehbarer und im Sinne der Opfer und Hinterbliebenen ein konsequenter Schritt. Sehr viel mehr aber als an der Strafverfolgung, sei er an der genauen Klärung der Hintergründe und der Motivlage des Bundeskriminalamtes beim Umgang mit dem Informanten im Fall Amri interessiert.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)