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Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt

Archivmeldung vom 17.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
geplantes Abbaugebiet Garzweiler II
geplantes Abbaugebiet Garzweiler II

Foto: bodoklecksel
Lizenz: GPL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt. Es hat somit RWE Power als Bergbautreibendem aber auch den vom Bergbau betroffenen Menschen in der Region die Sicherheit und Klarheit gegeben, dass der Tagebau und die Umsiedlungen wie geplant fortgesetzt werden können.

Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Privatklägers gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler II zurückgewiesen. Damit ist der Rahmenbetriebsplan rechtmäßig und hat uneingeschränkt Bestand. In einer weiteren Verfassungsbeschwerde zur Grundabtretung hat das Gericht den Rechtsschutz von Grundstückseigentümern für die Zukunft gestärkt. Die Interessen von Betroffenen sollen künftig frühzeitiger und stärker berücksichtigt werden. Dies soll im Rahmen einer noch stärkeren Gesamtabwägung öffentlicher und privater Interessen in den jeweiligen Verfahren erfolgen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht im Braunkohlenabbau ein legitimes Gemeinwohlziel und hat den Beitrag der Braunkohlenverstromung zur Stromerzeugung in Deutschland anerkannt.

Für RWE schafft das Urteil Rechtssicherheit und langfristig belastbare Rahmenbedingungen, damit die Braunkohle auch in Zukunft ihren Beitrag zur sicheren und kostengünstigen Energieversorgung leisten kann. Derzeit trägt die Braunkohle mit rund 25% zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Allein in Nordrhein-Westfalen ist die Braunkohle der Wirtschaftsmotor für die Region und sichert mehr als 34.000 Arbeitsplätze, nicht nur bei RWE, sondern auch bei den zahlreichen Zulieferern und Dienstleistern.

Quelle: RWE Power AG (ots)

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