Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt
Archivmeldung vom 17.12.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt. Es hat somit RWE Power als Bergbautreibendem aber auch den vom Bergbau betroffenen Menschen in der Region die Sicherheit und Klarheit gegeben, dass der Tagebau und die Umsiedlungen wie geplant fortgesetzt werden können.
Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Privatklägers gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler II zurückgewiesen. Damit ist der Rahmenbetriebsplan rechtmäßig und hat uneingeschränkt Bestand. In einer weiteren Verfassungsbeschwerde zur Grundabtretung hat das Gericht den Rechtsschutz von Grundstückseigentümern für die Zukunft gestärkt. Die Interessen von Betroffenen sollen künftig frühzeitiger und stärker berücksichtigt werden. Dies soll im Rahmen einer noch stärkeren Gesamtabwägung öffentlicher und privater Interessen in den jeweiligen Verfahren erfolgen.
Das Bundesverfassungsgericht sieht im Braunkohlenabbau ein legitimes Gemeinwohlziel und hat den Beitrag der Braunkohlenverstromung zur Stromerzeugung in Deutschland anerkannt.
Für RWE schafft das Urteil Rechtssicherheit und langfristig belastbare Rahmenbedingungen, damit die Braunkohle auch in Zukunft ihren Beitrag zur sicheren und kostengünstigen Energieversorgung leisten kann. Derzeit trägt die Braunkohle mit rund 25% zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Allein in Nordrhein-Westfalen ist die Braunkohle der Wirtschaftsmotor für die Region und sichert mehr als 34.000 Arbeitsplätze, nicht nur bei RWE, sondern auch bei den zahlreichen Zulieferern und Dienstleistern.
Quelle: RWE Power AG (ots)