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95-jähriger Buchhalter muss Haftstrafe antreten

Archivmeldung vom 21.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tja, auch Buchhaltung kann Massenmord sein und hohe Haftstrafen nach sich ziehen -selbst 70 Jahre später noch...
Tja, auch Buchhaltung kann Massenmord sein und hohe Haftstrafen nach sich ziehen -selbst 70 Jahre später noch...

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der wegen seiner Buchhaltertätigkeit zur fiktiven Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere KZ-Buchhalter Oskar Gröning muss laut Staatsanwaltschaft Hannover möglicherweise in Kürze seine vierjährige Gefängnisstrafe antreten.

"Der von uns beauftragte Amtsarzt hat ihm jetzt die grundsätzliche Haftfähigkeit bescheinigt", sagte Staatsanwältin Kathrin Söfker dem Bremer WESER-KURIER. Voraussetzung sei allerdings, dass die medizinische und pflegerische Betreuung des 95-Jährigen in einer Justizvollzugsanstalt gewährleistet sei. Dafür kämen mehrere Standorte in Niedersachsen in Betracht, erklärte Söfker. Zunächst aber erhielten Gröning und sein Verteidiger noch Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 für seine Beteiligung am Massenmord im Vernichtungslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Nachweis einer konkreten Tötungshandlung sei dafür nicht erforderlich.

Es reiche, dass der frühere SS-Mann durch seine Buchhalter-Tätigkeiten im KZ zum reibungslosen Ablauf der Mordmaschinerie der Nationalsozialisten beigetragen habe. Im vergangenen Herbst bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Lüneburger Urteil.

Quelle: Weser-Kurier (ots)

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