Bernhard Schlink: Kirchenaustritt sollte gegenüber Kirche erklärt werden
Archivmeldung vom 16.01.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Jurist und Schriftsteller Bernhard Schlink hat gefordert, dass der Kirchenaustritt künftig auf den Pfarrämtern statt, wie bislang, auf den Standesämtern oder bei den Amtsgerichten erklärt werden solle.
"Wo ein zwischenmenschliches Verhältnis ernst genommen wird, wird es nicht beendet, indem eine Stelle, die mit dem zwischenmenschlichen Verhältnis nichts zu tun hat, angerufen wird", sagte Schlink der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Auf diese Weise könnten die Kirchen einen besseren Eindruck davon erlangen, aus welchen Gründen ihre Mitglieder sich von ihnen abwenden und die Entscheidung möglicherweise noch umkehren. Jedenfalls blieben sie durch ein aufmerksames und zugewandtes Gespräch in guter Erinnerung, so der Schriftsteller weiter. Zwar dürfe niemand gegen seinen Willen in eine Diskussion verstrickt werden. Aber viele Austrittswillige hätten ohnehin das Bedürfnis, ihren Austritt zu begründen oder über seinen Anlass zu diskutieren. Dieses Bedürfnis könne von den derzeit zuständigen Behörden aber nicht befriedigt werden, so der Jurist. Ein Recht darauf, bereits beim Akt des Austritts vom Kontakt mit den Kirchen verschont zu bleiben, gebe es nicht. Umgekehrt stünde auch das Kirchenrecht der bürokratischen Mitwirkung beim Austritt nicht entgegen, sagte Schlink der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Quelle: dts Nachrichtenagentur