Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Erstes Urteil: Kino.to-Mitarbeiter zu Haftstrafe verurteilt

Erstes Urteil: Kino.to-Mitarbeiter zu Haftstrafe verurteilt

Archivmeldung vom 03.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Leipziger Amtsgericht hat den ersten Kino.to-Mitarbeiter zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sprachen den Angeklagten der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung.

Zuvor legte Marcus V., der als Webdesigner bei Kino.to tätig war, ein umfassendes Geständnis ab. Er habe durch illegale Werbung auf dem Portal einen Gewinn von rund 160.000 Euro gemacht. Er erklärte sich zudem bereit, dieses Geld der Staatskasse zur Verfügung zustellen.

Noch in diesem Jahr werden weitere Urteile erwartet. Das Streaming-Portal war im Juni dieses Jahres abgeschaltet worden. Dort waren zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte selten in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige