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Neue OZ - Nachricht zu KZ-Wächtern

Archivmeldung vom 15.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Drei frühere KZ-Wächter im Visier der Staatsanwaltschaft Hannover. Vorermittlungen gegen ehemalige Wachleute im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Vorermittlungen gegen drei in Niedersachsen lebende mutmaßliche Wächter des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau aufgenommen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstag) berichtet, lautet der Vorwurf gegen die Männer auf Beihilfe zum Mord. Das Niedersächsische Justizministerium bestätigte Informationen des Blattes. Demnach hat die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg bei Stuttgart die Unterlagen auf digitalem Weg an drei Generalstaatsanwaltschaften im Land übermittelt. Auf Weisung des Justizministeriums werden die Ermittlungen in allen Fällen jetzt allerdings zentral von Hannover aus geführt.

Laut "Neuer OZ" sollen die Männer im Raum Hannover, Harz und Heide leben und mittlerweile etwa 90 Jahre alt sein. Das Ministerium wollte sich nicht zum Hintergrund der Verdächtigen äußern. Im April war bekannt geworden, dass die von allen Bundesländern finanzierte Zentralstelle bundesweit rund 50 mutmaßliche NS-Täter im Visier hat, darunter auch die drei Niedersachsen.

Die Ermittlungen waren nach dem Urteil gegen den aus der Ukraine stammenden KZ-Wärter John Demjanjuk angeschoben worden. Er ist am 17. März 2012 verstorben. Demjanjuk war 2011 vom Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord in 20.000 Fällen verurteilt worden, obwohl ihm keine individuelle Schuld nachgewiesen werden konnte. Aus Sicht der Ermittler in Ludwigsburg reicht nach dem Urteil jede Tätigkeit in einem KZ aus, um wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen zu werden. Da die Zentralstelle selbst keine Anklage erheben kann, liefert sie das Material den entsprechenden Staatsanwaltschaften zu.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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