2006 niedrigere Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz
Archivmeldung vom 24.01.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlFür die Lärmbelastung am Arbeitsplatz gelten ab 2006 europaweit niedrigere Grenzwerte. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufs- genossenschaften (HVBG) hin. Am 15. Februar endet die Umsetzungsfrist für die neu gefasste EU-Lärm-Richtlinie.
Nach deren Vorgaben müssen Arbeitgeber bereits ab einer
durchschnittlichen Lärmbelastung am Arbeitsplatz von 80 Dezibel(A)
(bislang 85 Dezibel(A)) pro Tag einen Gehörschutz zur Verfügung
stellen. Dieser ist ab 85 Dezibel(A) (bislang 90 Dezibel(A))
verpflichtend zu tragen. Als Arbeitsschutzinstitutionen beraten die
Berufs- genossenschaften bereits jetzt die Unternehmen bei Maßnahmen,
die der Einhaltung der neuen Werte dienen und den Lärmschutz am
Arbeitsplatz verbessern können.
Denn Lärm hat für die betriebliche Prävention eine große
Bedeutung: "Dauerlärm ab 85 Dezibel erhöht nach derzeitigem Stand der
Wissenschaft deutlich das Risiko, das Gehör zu schädigen", erklärt
Dr. Walter Eichendorf, stv. HVBG-Hauptgeschäftsführer. EU-Schätzungen
zufolge sind europaweit etwa 60 Millionen Arbeitnehmer während einem
Viertel ihrer Arbeitszeit Lärm ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit gehört
in der Europäischen Union zu den am häufigsten gemeldeten
Berufskrankheiten.
"Die gesundheitlichen, finanziellen und sozialen
Folgen von Lärm sind dementsprechend auch in Deutschland erheblich",
so Eichendorf. Im Jahr 2004 waren 40 Prozent der anerkannten
Berufskrankheiten hierzulande - über 6.000 Fälle - durch Lärm
verursacht. Im selben Jahr wandten die Berufsgenossenschaften rund
162 Millionen Euro für die Behandlung und Kompensation lärmbedingter
Berufskrankheiten auf.
"Eine Reduktion um 5 Dezibel mag vor diesem Hintergrund wenig
erscheinen", sagt Dr. Martin Liedtke vom Berufsgenossenschaftlichen
Institut für Arbeitsschutz (BGIA) in Sankt Augustin. "Bedenkt man
aber, dass eine Verminderung um 3 Dezibel bereits eine Halbierung der
Schallenergie bedeutet, dann sind 5 Dezibel sehr viel."
Die Richtlinie bringe noch eine weitere Neuerung, so Liedtke: "Der
Arbeitgeber muss nun sicher stellen, dass der Grenzwert für die
Lärmbelastung auch mit Gehörschutz nicht überschritten wird."
Beispielsweise in der Musik- und Unterhaltungsbranche ist diese
Anforderung jedoch nicht leicht zu erfüllen. Die Europäische Union
hat daher den Mitgliedsstaaten für diesen Sektor eine Übergangszeit
bis 2008 eingeräumt.
Quelle: Pressemitteilung Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)