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2006 niedrigere Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz

Archivmeldung vom 24.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz gelten ab 2006 europaweit niedrigere Grenzwerte. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufs- genossenschaften (HVBG) hin. Am 15. Februar endet die Umsetzungsfrist für die neu gefasste EU-Lärm-Richtlinie.

Nach deren Vorgaben müssen Arbeitgeber bereits ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung am Arbeitsplatz von 80 Dezibel(A) (bislang 85 Dezibel(A)) pro Tag einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dieser ist ab 85 Dezibel(A) (bislang 90 Dezibel(A)) verpflichtend zu tragen. Als Arbeitsschutzinstitutionen beraten die Berufs- genossenschaften bereits jetzt die Unternehmen bei Maßnahmen, die der Einhaltung der neuen Werte dienen und den Lärmschutz am Arbeitsplatz verbessern können. Denn Lärm hat für die betriebliche Prävention eine große Bedeutung: "Dauerlärm ab 85 Dezibel erhöht nach derzeitigem Stand der Wissenschaft deutlich das Risiko, das Gehör zu schädigen", erklärt Dr. Walter Eichendorf, stv. HVBG-Hauptgeschäftsführer. EU-Schätzungen zufolge sind europaweit etwa 60 Millionen Arbeitnehmer während einem Viertel ihrer Arbeitszeit Lärm ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit gehört in der Europäischen Union zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten.

"Die gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen von Lärm sind dementsprechend auch in Deutschland erheblich", so Eichendorf. Im Jahr 2004 waren 40 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten hierzulande - über 6.000 Fälle - durch Lärm verursacht. Im selben Jahr wandten die Berufsgenossenschaften rund 162 Millionen Euro für die Behandlung und Kompensation lärmbedingter Berufskrankheiten auf. "Eine Reduktion um 5 Dezibel mag vor diesem Hintergrund wenig erscheinen", sagt Dr. Martin Liedtke vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA) in Sankt Augustin. "Bedenkt man aber, dass eine Verminderung um 3 Dezibel bereits eine Halbierung der Schallenergie bedeutet, dann sind 5 Dezibel sehr viel."

Die Richtlinie bringe noch eine weitere Neuerung, so Liedtke: "Der Arbeitgeber muss nun sicher stellen, dass der Grenzwert für die Lärmbelastung auch mit Gehörschutz nicht überschritten wird." Beispielsweise in der Musik- und Unterhaltungsbranche ist diese Anforderung jedoch nicht leicht zu erfüllen. Die Europäische Union hat daher den Mitgliedsstaaten für diesen Sektor eine Übergangszeit bis 2008 eingeräumt.

Quelle: Pressemitteilung Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)

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