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"Focus": Deutsches Inzest-Verbot bleibt endgültig bestehen

Archivmeldung vom 08.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Inzest unter Geschwistern bleibt in Deutschland endgültig verboten. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg den Antrag eines Mannes aus Sachsen ab, seinen Fall vor der Großen Kammer zu verhandeln. Damit ist der Fall juristisch abgeschlossen.

Im April 2012 hatte eine kleine Kammer des EGMR entschieden, dass Sex zwischen erwachsenen Verwandten auch dann verboten ist, wenn er einvernehmlich erfolgt. Dies stelle keinen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, hieß es damals. Die Richter wiesen damit die Beschwerde von Patrick S. aus Leipzig ab, der wegen sexueller Beziehungen mit seiner leiblichen Schwester in Deutschland zu insgesamt drei Jahren Haft verurteilt worden war. Das mittlerweile getrennt lebende Paar hat vier Kinder. Mit der Klage in Straßburg wollten Patrick S. und sein Anwalt das Inzest-Verbot in Deutschland kippen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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