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Urteil: Pflegende Angehörige werden weiter geringer bezahlt

Archivmeldung vom 17.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, erhalten weiter weniger Geld als professionelle Pfleger. "Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz", urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag.

Das Pflegegeld für die Angehörigen sei kein Entgelt, sondern solle als "materielle Anerkennung" dienen. Dem liege der Gedanke zugrunde, "dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird". Die Beistandspflicht von Angehörigen rechtfertige ein vergleichsweise niedrigeres Pflegegeld.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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