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Ehemaliger Audi-Chef Stadler wegen Betrugs verurteilt

Archivmeldung vom 27.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Relief: Giordano Bruno vor der Inquisitionskommission (Symbolbild)
Relief: Giordano Bruno vor der Inquisitionskommission (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die ersten strafrechtlichen Urteile in der Aufarbeitung des Diesel-Skandals sind gefallen. Das Landgericht München verurteilte Ex-Audi-Chef Rupert Stadler am Diensttag wegen Betrugs durch Unterlassen. Auch die beiden Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Landgericht München hat den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer sprach ihn heute des Betrugs schuldig, weil er den Verkauf von Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten zu spät gestoppt hatte.

Auch die beiden Mitangeklagten – der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. – erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs.

Es sind die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland im 2015 aufgedeckten Diesel-Skandal, der die ganze Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat. Hatz und Ingenieur P. hatten gestanden, für die Manipulation von Dieselmotoren gesorgt zu haben. Damit hielten sie Abgaswerte auf dem Teststand ein, drosselten die Abgasreinigung aber auf der Straße. Stadler hat gestanden, den Verkauf manipulierter Autos zu spät gestoppt zu haben.

Die Bewährungsstrafen sind an die Zahlung hoher Geldauflagen geknüpft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung im Prozess bereits zugestimmt, im Fall von Hatz aber eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig."

Quelle: RT DE

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