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"Maultaschen-Fall": Altenpflegerin bekommt 25.000 Euro Abfindung

Archivmeldung vom 30.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der sogenannte "Maultaschen-Fall" ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die 58-jährige Altenpflegerin, die illegal Maultaschen mitgenommen haben soll, bekommt von ihrem Ex-Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro sowie rückwirkend mehrere Monatslöhne.

Die Frau war von der Konstanzer Spitalstiftung fristlos gefeuert worden, nachdem sie sechs Maultaschen aus einem Seniorenheim mitgenommen hatte, die sonst angeblich weggeworfen worden wären. Die in Freiburg ansässige Kammer des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts hatte die Kontrahenten zu der Einigung bewegt. Der Richter hatte zuvor gesagt, es sei zwar "unstrittig", dass es sich bei der Tat um einen Diebstahl gehandelt habe, dies allein rechtfertige aber noch keine fristlose Kündigung. Im vergangenen Oktober hatte das Arbeitsgericht Radolfzell die Kündigung noch für rechtens erklärt. Die Frau hatte 17 Jahre lang für das Seniorenheim gearbeitet. Der Fall sorgte im letzten Sommer für hohe Medienaufmerksamkeit, weil er in einer Reihe von Kündigungen aufgrund von vermeintlichen Bagatellvergehen steht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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