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Sachsen-Anhalt: Datenschutz Ermittlungen gegen 24 Polizisten wegen illegaler Datenabfragen seit 2020

Archivmeldung vom 20.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Cyber Kriminalität
Cyber Kriminalität

Bild von Pete Linforth auf Pixabay

Gegen mindestens zwei Dutzend Polizisten aus Sachsen-Anhalt ist in den vergangenen Jahren ermittelt worden, weil sie illegal Privatinformationen von Bürgern ausgespäht haben sollen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Laut Sachsen-Anhalts Innenministerium gab es demnach seit dem Jahr 2020 Ermittlungen gegen 24 Beamte. In allen Fällen bestand der Verdacht, dass Polizisten für private Zwecke unerlaubt Ermittlerdatenbanken und Dienstcomputer angezapft haben. Aus diesem Grund seien zudem elf interne Disziplinarverfahren gegen Polizisten eröffnet worden, erklärte das Ministerium gegenüber dem Blatt - diese Verfahren können im härtesten Fall bis zum Rauswurf führen.

Weil interne Polizeiregister streng vertrauliche Daten über alle Bürger enthalten, sollen Abflüsse unbedingt verhindert werden: Die Systeme speichern unter anderem Wohnadressen und Telefonnummern, aber auch Informationen zu früheren Ermittlungsverfahren. Damit die Daten nicht beliebig abgerufen werden - sondern nur mit konkretem Anlass -, muss jede einzelne Abfrage polizeiintern dokumentiert werden. So dürften auch die illegalen Datenabflüsse aufgeflogen sein.

Zwar stufte Sachsen-Anhalts Justiz einige der aufgeflogenen Fälle als Petitessen ein - das gilt aber nicht für alle. So verurteile das Amtsgericht Magdeburg eine 20-jährige Polizeischülerin im Jahr 2022 wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer 1.000-Euro-Geldstrafe samt Verwarnung, so das Innenministerium. Die junge Beamtin soll eine Bekannte vor einem Mann gewarnt und ihr sensible Details aus dessen Vergangenheit mitgeteilt haben - etwa, dass der Mann wegen Nachstellung und Beleidigung polizeibekannt sei. Ein weiterer Fall, in dem einem Polizisten unerlaubte Datenabfrage vorgeworfen wird, liegt laut Generalstaatsanwaltschaft Naumburg aktuell beim Landgericht Magdeburg.

Drei weitere Ermittlungen endeten mit Verwarnungen durch die Staatsanwaltschaft, so das Innenministerium in Magdeburg. Gegen 17 Beamte wurden Ermittlungen indes eingestellt - weil die Staatsanwaltschaft nicht genug Beweise für eine Anklage sah, von Bagatellen ausging oder keine Täter ermitteln konnte.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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