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11,4 % mehr Gewerbeaufgaben größerer Betriebe von Januar bis September 2023

Archivmeldung vom 14.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Von Januar bis September 2023 wurden in Deutschland rund 91 400 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 2,5 % mehr neu gegründete größere Betriebe als von Januar bis September 2022. Gleichzeitig gaben rund 72 200 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 11,4 % mehr als von Januar bis September 2022.

Neugründungen insgesamt steigen deutlich um 8,6 %

Die Neugründungen von Gewerben stiegen von Januar bis September 2023 mit rund 460 300 um 8,6 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen nahm von Januar bis September 2023 um 7,9 % gegenüber Januar bis September 2022 auf rund 552 800 zu. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Gewerbeaufgaben insgesamt stark gestiegen: +11,4 %

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war von Januar bis September 2023 mit rund 352 400 um 11,4 % höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag von Januar bis September 2023 mit rund 439 900 um 9,7 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Aufgrund technischer Probleme, die teilweise zu einer Fehlkennzeichnung von Nebenerwerbsbetrieben als Kleinunternehmen geführt haben, kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Fallzahlen der Kleinunternehmen bei gleichzeitig geringeren Fallzahlen der Nebenerwerbsbetriebe. Daher ist ein Vergleich der Ergebnisse für diese Bereiche mit denen von Januar bis September 2022 nur eingeschränkt aussagekräftig.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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