Magazin: ADAC-Präsident Meyer nutzt Rettungshubschrauber für Reisen
Archivmeldung vom 24.01.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDem ADAC droht die nächste Affäre: Präsidiumsmitglieder nutzen Hubschrauber der ADAC-Luftrettung, einer gemeinnützigen GmbH, um zwischen verschiedenen Veranstaltungen hin- und her zu reisen. In den vergangenen zehn Jahren sei das "weniger als 30 Mal" vorgekommen, bestätigte der ADAC auf Anfrage des stern.
Dem stern liegen konkrete Aussagen vor, ADAC-Präsident Peter Meyer sei am 27.6.2003 mit einem "gelben Engel der Lüfte" erst zum Hamburger Hafen zum "Tag der Verkehrssicherheit", dann nach Wolfsburg zu einer Tagung der Kfz-Sachverständigen und schließlich von dort weiter geflogen. Der Hubschrauber sei dabei jeweils abseits von Flughäfen gelandet. Auch das bestätigte der ADAC. Der Flug sei vom Verein bezahlt worden.
Der ADAC verfügt für seine 51 Rettungshubschrauber über eine allgemeine Außenlandegenehmigung, jedoch nicht, um zum einfachen Personentransport außerhalb von Flugplätzen zu landen. Das bestätigte das Luftamt Südbayern auf Anfrage des stern. Der ADAC teilte mit, es habe im konkreten Fall eine Genehmigung gegeben.
Auch die Abrechnung der Flüge wirft Fragen auf: Die Hubschrauber der ADAC-Luftrettung werden aus Bundesmitteln, Krankenkassenbeiträgen, von den ADAC-Mitgliedern und durch Spenden finanziert. Der ADAC muss jetzt aufklären, ob die Flugkosten für Präsidiumsmitglieder korrekt abgerechnet werden. Der Verband der Ersatzkassen (VdEK) hatte bisher nach eigenen Angaben keinen Hinweis auf Flüge des Präsidiums mit Rettungshubschraubern.
Sollten die Flüge als allgemeine Kosten in die regelmäßigen Verhandlungen über Rettungskosten mit den Krankenkassen eingeflossen sein, wäre das "unstatthaft". Dies teilte der Verband der dem stern mit.
Der ADAC sieht die Hubschrauberflotte der Luftrettung gGmbH intern offenkundig weniger als die "gelben Engel der Lüfte", wie sie offiziell gerne genannt werden, sondern als Verfügungsmasse: "Die Präsidiumsmitglieder sind als offizielle Organe dazu berechtigt, für dienstliche Anlässe bei Verfügbarkeit ausschließlich auf Reservemaschinen der Luftrettung zurückzugreifen", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem stern. "Sofern wir Hubschrauber für andere Zwecke als den Rettungsdienst verwenden, tun wir dies im Rahmen unserer unternehmerischen Verantwortung zur Senkung unserer Fixkosten."
Quelle: Gruner+Jahr, stern (ots)