Solingen-Attentäter sprach von Onkel in Deutschland
Archivmeldung vom 27.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer syrische Flüchtling und Tatverdächtige Issa al H. ließ sich in seinem Abschiebeverfahren anwaltlich beraten und gab an, Verwandtschaft in Deutschland zu haben.
Das berichtet die "Bild" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf
Behördenkreise. Demnach soll der Syrer alles versucht haben, um in
Deutschland zu bleiben. Er gab Informationen an, die seinen Verbleib in
der Bundesrepublik erleichtern sollten und ließ sich offenbar beraten,
um entscheidende Abschiebefristen zu umgehen. Bei den zuständigen
Behörden gab al H. im Asylverfahren an, er habe einen Onkel, der in
Deutschland lebe. Die Behörden konnten dies nicht verifizieren.
Außerdem
ließ sich al H. von einer Anwältin beraten. Dies könnte ihm dabei
geholfen haben, die Abschiebung nach Bulgarien zu verhindern und in
Deutschland zu bleiben. So verhinderte al H. seine Abschiebung, in dem
er nicht anwesend war, als die zuständige Ausländerbehörde Bielefeld ihn
in dessen Unterkunft in Paderborn aufsuchte. Da die Ausländerbehörde
kein zweites Mal versuchte, ihn abzuschieben, verstrich die
Überstellungsfrist nach Bulgarien innerhalb von sechs Monaten. Danach
war Deutschland für den Syrer zuständig.
Quelle: dts Nachrichtenagentur