Muslimische Beschneidungsfeiern bleiben Karfreitag verboten
Archivmeldung vom 27.03.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBeschneidungsfeiern von Muslimen an Karfreitag bleiben in Köln verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochausgabe und Online) nun endgültig entschieden. Damit ist ein entsprechendes Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts von 2015 rechtskräftig.
Nach Ansicht der Richter widerspricht der "unterhaltende Charakter" einer Beschneidungszeremonie, bei der "Gesang, Tanz sowie das Festmahl" zu den zentralen Elementen gehören, dem stillen Charakter des Karfreitags, der dem Gedenken an Kreuzigung und Tod Jesu gewidmet ist. Der Schutz des Feiertags überwiege das Interesse an einer Beschneidungsfeier, die - anders als Karfreitag - auch an anderen Tagen stattfinden könne, urteilten die Richter. Das OVG hatte diese Auffassung schon 2015 per Eilverfahren vorläufig bestätigt und nun auch die Zulassung eines Berufungsverfahrens abgelehnt. Geklagt hatte der Betreiber eines Veranstaltungssaals in Köln-Vogelsang. Er war mit einem Verbot von Beschneidungsfeiern in seinem Saal an Karfreitag durch die Stadt Köln nicht einverstanden.
https://www.ksta.de/koeln/urteil-beschneidungsfeiern-an-karfreitag-bleiben-untersagt-29934192
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)