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Ulusoy darf Referendariat doch mit Kopftuch antreten

Archivmeldung vom 09.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die angehende Juristin Betül Ulusoy darf ihr Rechtsreferendariat im Bezirksamt Berlin-Neukölln nun doch mit Kopftuch antreten. Das teilte die Behörde nach einer Sitzung am Dienstag mit. Allerdings soll sie dabei offenbar versteckt werden. Die Rechtsreferendarin dürfe keine "hoheitlichen Aufgaben mit Außenwirkung" übernehmen, hieß es.

Ulusoy war nach eigenen Angaben ein bereits zugesagtes Referendariat wegen ihres Kopftuchs zunächst abgesagt worden. Das komme im Prinzip einem Berufsverbot gleich, sagte sie letzten Donnerstag in der RBB-Abendschau. Schließlich sei das Referendariat eine Station, die sie auf dem Weg zur Volljuristin absolvieren müsse.

Das Bezirksamt berief sich zunächst auf das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot, wonach sich Bedienstete in öffentlichen Ämtern mit religiösen Symbolen zurückhalten sollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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