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BND wollte Zugang zu geheimen Bankunterlagen

Archivmeldung vom 03.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss sich einer Klage vor dem Arbeitsgericht Saarbrücken erwehren. Wie das Hamburger Magazin stern in seiner in dieser Woche bereits am Mittwoch erscheinenden Ausgabe berichtet, hat ein ehemaliger Miteigentümer einer vom BND finanzierten Firma den Dienst dort auf angeblich ausstehende Zahlungen verklagt.

Die Firma namens Institut für Wirtschaftsrecherchen (IWR) GmbH war von dem Schweizer Bankier und jetzigen Kläger André Strebel zusammen mit dem Luxemburger Bankier Ernest Backes im Jahr 2003 gegründet worden.

Der BND versuchte über diese Firma offenbar auch - allerdings vergebens - an vertrauliche Bankunterlagen zu gelangen. In einem dem stern vorliegenden Schriftsatz an das Arbeitsgericht Saarbrücken vom 13. Dezember 2006 bestätigte der BND, dass er "die Gründung des IWR finanziell (auf ein Jahr begrenzt) unterstützt" habe. Dies geschah, so der Dienst "unter der Bedingung, dass er Zugang zu den umfangreichen Archiven enthält, die der Kläger und Herr Backes im Rahmen ihrer Tätigkeiten für verschiedene Banken- und Clearing-Systeme aufgebaut hatten. Daneben sollten beide im Auftrag des BND Informationen über bestimmte Sachthemen beschaffen." Backes hatte 2001 ein Buch mit Vorwürfen gegen die Luxemburger Clearing-Gesellschaft Clearstream veröffentlicht. Die Gesellschaft wickelt den internationalen Zahlungsverkehr zwischen Banken weltweit ab und gehört heute der Deutschen Börse AG. Backes hatte früher für die Clearstream-Vorgängerfirma Cedel gearbeitet. Auf seine vertraulichen Clearstream-Papiere habe der BND nie Zugriff erhalten, sagte Backes dem stern. Der BND selbst äußerte sich gegenüber dem stern nicht zu der Klage.

Quelle: Pressemitteilung stern

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